Die Göpfritz-Lehre: Warum nur beschlussfeste Zusagen zählen
2014 beschloss die Nachbargemeinde Göpfritz an der Wild, vor jeder Windrad-Entscheidung eine Volksbefragung abzuhalten. Im Mai 2023 — nach dem Besuch eines Betreibervertreters — wurde dieser Beschluss wieder aufgehoben. Abgestimmt haben die Bürger nie.
Das ist die wichtigste Lehre für uns: Ein Versprechen, das man wieder aufheben kann, ist keine Sicherheit. Nur ein beschlussfester Gemeinderatsbeschluss — schriftlich, mit Quorum, nach § 63 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung — hält.
Wichtig: Der aktuelle St.-Bernhard-Beschluss betrifft nur den Beteiligungs-Prozess (das Dialogforum, die Werkstatt) — nicht eine verbindliche Volksbefragung über das Ob.
Unsere Frage: Verpflichtet sich der Gemeinderat jetzt schriftlich zu einer verbindlichen Volksbefragung vor jeder Widmungsänderung — bevor die Verhandlungen mit dem Betreiber beginnen?
📎 Quelle: NÖN · IG Waldviertel, APA-OTS 16.08.2023 · NÖ Gemeindeordnung § 63 — Stand 09/2026, tagesaktuell prüfbar.